Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist wie folgt zu
Kfz-Steuer für Hybrid-Fahrzeuge ohne Plug-in-Lademöglichkeit

Das Finanzgericht hat entschieden, dass die höhere Kfz-Steuer für ein Hybrid-Fahrzeug ohne Plug-in-Lademöglichkeit verfassungsgemäß ist. Zur Begründung führte es
Abriss/Neubau wegen Formaldehydbelastung

Aufwendungen für den Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses sowie für dessen späteren Neubau sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn
Oldtimer im Betriebsvermögen: Worauf geachtet werden muss

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, welchen Firmenwagen er nutzt. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug
Steuerliche Hilfsmaßnahmen bei Hochwasserschäden

Durch Hochwasser Geschädigte sollen durch steuerliche Hilfsmaßnahmen entlastet werden. Nach der Mitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 5.6.2024 handelt es sich hierbei
Fachliteratur: Was abziehbar ist

Es gibt Kategorien von Aufwendungen, bei denen die betriebliche Zuordnung von vornherein unproblematisch ist. Andere Aufwendungen sind eindeutig dem privaten Bereich zuzuordnen, wie z. B. die Miete
Firmen-PKW: Abgrenzung zwischen Sonderausstattung und Zubehör

Zur Sonderausstattung gehören Wirtschaftsgüter, die dauerhaft im Pkw eingebaut werden und dabei ihre Eigenständigkeit verlieren. Die Verbindung mit dem Fahrzeug darf also nicht
Steuertermine Juni 2024

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Mai 2024:
Art der Abgabe
Abgabe- und
Firmenwagen: Zuzahlung des Arbeitnehmers

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw, legt er in der Regel den Fahrzeugtyp, die Ausstattung und die Bedingungen für die Nutzung fest. Die private Nutzung kann
Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Beabsichtigt ein Unternehmer, einen einheitlichen Gegenstand sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde Tätigkeiten zu verwenden, hat er ein Zuordnungswahlrecht. Zu den