Deine Kapitalgesellschaft ist immer, außer bei reiner Vermögensverwaltung, gewerbesteuerpflichtig (GewSt). Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbesteuer-Hebesatz, der von jeder Gemeinde eigenständig definiert wird.
Beziehst du als Gesellschafter Ausschüttungen aus deiner Kapitalgesellschaft, wird noch mal eine Steuer fällig – und zwar die Kapitalertragssteuer. Sie beträgt 25 %, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und muss gezahlt werden, sobald Geld von der Gesellschaft an dich fließt. Du kannst die Gewinne aber auch im Unternehmen lassen – so hast du mehr Liquidität -, und es fällt keine Kapitalertragsteuer an.
Deine Kapitalgesellschaft ist immer, außer bei reiner Vermögensverwaltung, gewerbesteuerpflichtig (GewSt). Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbesteuer-Hebesatz, der von jeder Gemeinde eigenständig definiert wird.
Beziehst du als Gesellschafter Ausschüttungen aus deiner Kapitalgesellschaft, wird noch mal eine Steuer fällig – und zwar die Kapitalertragssteuer. Sie beträgt 25 %, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und muss gezahlt werden, sobald Geld von der Gesellschaft an dich fließt. Du kannst die Gewinne aber auch im Unternehmen lassen – so hast du mehr Liquidität -, und es fällt keine Kapitalertragsteuer an.
Alternativ gibt es ggf. die Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung durch das Teileinkünfteverfahren. Details dazu erläutern wir dir gern in einem Beratungsgespräch.
Die UG ist unser Tipp für Gründer, die am Anfang ihrer Tätigkeit haftungsbeschränkt arbeiten möchten, aber keine 25.000 Euro Stammkapital für die Gründung einer GmbH zusammenbekommen. Sie ist, vereinfacht ausgedrückt, so etwas wie eine Mini-GmbH und kann bereits mit einer Person gegründet werden. Die Gründung ist ab 1 Euro Stammkapital pro Gesellschaft möglich und einfacher als bei einer klassischen GmbH. Eine Umfirmierung in eine GmbH ist jederzeit möglich. Du möchtest mehr darüber wissen? Sprich uns einfach an!
Die gemeinnützige GmbH, kurz gGmbH, ist eine Kapitalgesellschaft, die ihre Gewinne für einen gemeinnützigen Zweck verwendet bzw. verwenden muss. Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime und hat einige steuerliche Begünstigungen. Sie ist beispielsweise von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit und darf Spendenquittungen ausstellen – im Gegenzug jedoch in der Regel keine Gewinne an die Gesellschafter ausschütten.
Du hast Interesse am Aufbau einer gGmbH? Wir gehen mit dir gern alle steuerlich relevanten Punkte durch.
Du möchtest nicht gewerblich tätig werden, sondern vielmehr dein Vermögen in Form von beispielsweise Immobilien, Aktien oder ETFs verwalten? Oder deine direkten Beteiligungen an einer AG, GmbH, KG etc.? Dann könnte eine vermögensverwaltende GmbH (Vv GmbH) eine gute Lösung für dich sein. Zumindest dann, wenn sich dein Vermögen oder deine Unternehmensbeteiligungen auf mehr als 100.000 Euro belaufen.
Lass dich dazu von uns einmal zu den Voraussetzungen und möglichen Steuerersparnissen beraten! Das Thema ist komplex.
Gut zu wissen: Besonders hohe Steuerersparnisse kannst du erzielen, wenn du Immobilien in die vermögensverwaltende GmbH einbringst. Das geht auch mit einer rein immobilienverwaltenden GmbH. In diesem Fall wärst du auf die Vermietung und Verpachtung von Immobilien beschränkt.
Die UG ist unser Tipp für Gründer, die am Anfang ihrer Tätigkeit haftungsbeschränkt arbeiten möchten, aber keine 25.000 Euro Stammkapital für die Gründung einer GmbH zusammenbekommen. Sie ist, vereinfacht ausgedrückt, so etwas wie eine Mini-GmbH und kann bereits mit einer Person gegründet werden. Die Gründung ist ab 1 Euro Stammkapital pro Gesellschaft möglich und einfacher als bei einer klassischen GmbH. Eine Umfirmierung in eine GmbH ist jederzeit möglich. Du möchtest mehr darüber wissen? Sprich uns einfach an!
Die gemeinnützige GmbH, kurz gGmbH, ist eine Kapitalgesellschaft, die ihre Gewinne für einen gemeinnützigen Zweck verwendet bzw. verwenden muss. Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime und hat einige steuerliche Begünstigungen. Sie ist beispielsweise von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit und darf Spendenquittungen ausstellen – im Gegenzug jedoch in der Regel keine Gewinne an die Gesellschafter ausschütten.
Du hast Interesse am Aufbau einer gGmbH? Wir gehen mit dir gern alle steuerlich relevanten Punkte durch.
Du möchtest nicht gewerblich tätig werden, sondern vielmehr dein Vermögen in Form von beispielsweise Immobilien, Aktien oder ETFs verwalten? Oder deine direkten Beteiligungen an einer AG, GmbH, KG etc.? Dann könnte eine vermögensverwaltende GmbH (Vv GmbH) eine gute Lösung für dich sein. Zumindest dann, wenn sich dein Vermögen oder deine Unternehmensbeteiligungen auf mehr als 100.000 Euro belaufen.
Lass dich dazu von uns einmal zu den Voraussetzungen und möglichen Steuerersparnissen beraten! Das Thema ist komplex.
Gut zu wissen: Besonders hohe Steuerersparnisse kannst du erzielen, wenn du Immobilien in die vermögensverwaltende GmbH einbringst. Das geht auch mit einer rein immobilienverwaltenden GmbH. In diesem Fall wärst du auf die Vermietung und Verpachtung von Immobilien beschränkt.
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RAHIMI Steuerberatung, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg
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