Freelancer IT

Steuerberatung für Freelancer IT

Als Freelancer in der IT arbeitest du in einer innovativen Branche, die immer neue Wege geht und digitale Möglichkeiten schafft. Doch neben der Programmierung, der Herstellung und dem Vertrieb von Hardware und Software sowie verschiedenen IT-Dienstleistungen musst du auch steuerliche Dinge regeln. Wir unterstützen dich gern dabei. Ganz egal, ob du beispielsweise Softwareentwickler, Programmierer oder Webdesigner bist. Auch IT-Berater, Unternehmensberater, SAP-Berater, Rechtsanwälte und weitere Branchen sind uns immer herzlich willkommen.

Steuerberatung auf deine Bedürfnisse zugeschnitten

Wer als Freiberufler arbeitet, hat manchmal mehr Optionen zur Steuerersparnis als er weiß. Unter Umständen kannst du sogar bestimmte Sonderregelungen in Anspruch nehmen. Wir sind in der Lage, deine Möglichkeiten voll auszuschöpfen und alle Steuervorteile zu nutzen. Ganz egal, ob es darum geht, den richtigen Zeitpunkt für die Anschaffung von PCs, Software, Büroausstattung und Co. zu wählen, Verpflegungsmehraufwände geltend zu machen oder dein Arbeitszimmer im Home-Office steuerlich abzusetzen.

Welche Vorteile hast du als Freiberufler?

Im Vergleich zu einem Gewerbetreibenden ist dein Berufsleben in Bezug auf Steuern und Finanzamt leicht. Du musst keine Gewerbeanmeldung beim Bezirksamt vornehmen und zahlst keine Gewerbesteuer. Du musst dich in keiner Handelskammer als Pflichtmitglied einschreiben und zahlst somit auch keine Mitgliedsbeiträge. Du brauchst keine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen –eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht. Doch auch die will gut gemacht sein, damit für dich das Optimum herauskommt.

Was hat es mit der Scheinselbstständigkeit auf sich?

Du bist als freiberuflich tätiger IT-Experte oder sonstiger Freiberufler überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig? Möglicherweise bist du sogar in die Organisation eines Unternehmens eingebunden? Oder erledigst deine Aufgaben weisungsgebunden? Dann kann das Probleme geben. Im schlimmsten Fall werden sogar rückwirkend Forderungen fällig, die für dich existenzbedrohlich sein können. Verantwortlich dafür ist die mögliche Einstufung als Scheinselbstständiger, durch die du ggf. z. B. Rentenversicherungsbeiträge über mehrere Jahre nachzahlen musst. Lass uns gern einmal zusammen auf deine Arbeiten und Auftraggeber schauen. Denn für die Scheinselbstständigkeit gibt es verschiedene Kriterien, die wir für dich identifizieren können. So bist du auf der sicheren Seite.

Unser Freelancer-Steuerberatungspaket

  • Steueroptimierung
  • Steuerplanung
  • Digitalisierung der Buchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Steuererklärungen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Als Freiberufler ermittelst du deinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Es werden somit die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das klingt zwar einfach, aber auch hier sind einige steuerlichen Besonderheiten zu beachten. Denn zu den Betriebseinnahmen gehören nicht nur die Zahlungseingänge deiner Kunden, sondern z. B. auch die Privatnutzung deines betrieblichen PKW oder die Privatnutzung des Mobilfunks. 

Im Gegenzug fallen unter die Betriebsausgaben nicht nur die in den Eingangsrechnungen ausgestellten Leistungen und Gegenstände, sondern auch einige Pauschalen wie z. B. Reise- und Verpflegungskosten oder der Ansatz deines häuslichen Arbeitszimmers. 

Darüber hinaus sind die nicht abziehbaren Betriebsausgaben aus den laufenden Eingangsrechnungen zu identifizieren. Hierzu gehören u. a. anteilige Bewirtungskosten oder nicht abziehbare Geschenke. Zudem ist bei der Gewinnermittlung mittels EÜR der Zeitpunkt des Zahlungszuflusses und des Zahlungsabflusses von entscheidender Bedeutung. Dazu sind Dokumentationspflichten gegenüber dem Finanzamt zu bewahren, beispielsweise beim Anlagevermögen. Und so weiter und so fort. Du machst also alles richtig, wenn du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in unsere fachkundigen Hände gibst. Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen an einer EÜR für dich.

Vorteile der Ist-Versteuerung

Ein Vorteil für dich als Freiberufler, der eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht, ist die Ist-Versteuerung. Dank ihrer Anwendung musst du deine Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt weiterreichen, wenn du sie schon eingenommen hast. Die gesetzliche Regelung stellt dabei auf „Umsätze aus der Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EstG“ ab. 

 

Vor allem dann, wenn du Existenzgründer bist, erleichtert dir die Ist-Versteuerung im Vergleich zur Soll-Versteuerung deine finanzielle Planung: Du musst die Umsatzsteuer nicht aus eigener Tasche vorstrecken und hast eine einfachere Buchführung. Weil sich die Ist-Versteuerung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beide am Zeitpunkt der Einnahmen orientieren.

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Unsere Steuerkanzlei verfolgt grundsätzlich einen generalistischen Beratungsansatz: Wir sind offen für alle Branchen und Unternehmen. Es gibt jedoch Branchen, für die wir durch unsere Expertise einen besonderen Mehrwert bieten können. Dazu gehören Kapitalgesellschaften, Influencer, Freelancer in der IT-Branche und Privatpersonen.

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