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Steuerberatung für Influencer

Deine Tätigkeit als Influencer hat als Hobby begonnen, doch inzwischen beziehst du Einnahmen daraus? Dann ist das Finanzamt wahrscheinlich schon dein Follower und schickt dir möglicherweise bald Fanpost. Aus diesem Grund solltest du einen Fachmann an deiner Seite haben, der dir bei allen wichtigen steuerlichen Fragen zur Seite steht. Gerade am Anfang. 

Wir machen das gern. Und wissen, was du beachten musst. Ganz egal, ob du neben- oder hauptberuflich über Social Media Geld verdienst.

Welcher Influencer- bzw. Einnahmen-Typ bist du?

Kosmetik, Ernährung, Reisen, Workout, Musik, Persönlichkeitsentwicklung – es gibt heute (fast) nichts mehr, was nicht von einer Influencerin oder einem Influencer präsentiert und kommentiert wird. Doch spätestens dann, wenn du dafür Geld oder Sachleistungen (z. B. einen kostenlosen Hotelaufenthalt oder Kosmetikprodukte) erhältst, ist die Steuerpflicht nicht mehr weit.

Gern klären wir mit dir gemeinsam, ob deine Einkünfte gewerblicher (§ 15 EStG) oder freiberuflicher (§ 18 EStG) Natur sind. Denn das hat unterschiedliche Auswirkungen für dich. Ganz eindeutig bestimmen lässt es sich, wenn du z. B. Produkte testest. Das ist in jedem Fall eine gewerbliche Tätigkeit. Schreibst, malst oder unterrichtest du vorwiegend, fällst du höchstwahrscheinlich in die Kategorie Freiberufler. Es sei denn, du hast bereits Werbeverträge und erhältst für Werbeanzeigen im Umfeld deiner Beiträge Geld. 

Was gilt bei Influencern als Einkünfte (Betriebseinnahmen)?

  • Affiliate-Marketing-Einnahmen
  • Werbeeinnahmen
  • Gestellung von Produkten (Sacheinnahmen, z. B. zum Testen)
  • Einladung zu Reisen, Events und Hotelübernachtungen (Sacheinnahmen)

 

Du möchtest mehr darüber wissen? Wir zeigen dir gern alles auf, was das Finanzamt als Einnahme identifiziert und nennen dir auch die Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Werbe- und Streuartikel mit einem Wert unter 10 Euro. Die sind generell steuerfrei.

Unser Influencer-Steuerberatungspaket

  • Identifizierung der Einnahmequellen & Prüfung der Einkunftsart
  • Prüfung der Kleinunternehmerregelung
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuergestaltungskonzept
  • Digitalisierung der Buchhaltung
  • Erstellung der Buchhaltung
  • Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der Steuererklärungen

Die relevanten Steuerarten für Influencer

Was muss ich beachten? Über welche Steuerarten sprecht Ihr überhaupt? Damit du eine Idee davon bekommst, was für dich wichtig sein könnte, haben wir dir die drei für dich in Frage kommenden Steuerarten aufgelistet:

Einkommenssteuer

Wer eine gewisse Summe Geld verdient, muss dafür in Deutschland Einkommenssteuern zahlen. Das gilt nicht nur für Influencer, sondern für jedermann. Die Einkommensteuer wird jedoch nur dann erhoben, wenn deine Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Dieser wurde für 2023 auf 10.908 Euro festgesetzt.

Doch auch, wenn du weniger einnimmst, musst du eine Steuererklärung abgeben. Unabhängig davon, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.

Gewerbesteuer

Bist du als Influencer gewerblich tätig, unterliegt dein Gewinn bzw. der Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Allerdings erst, wenn dein Gewerbeertrag den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Dann wird der darüberhinausgehende Gewinn mit der Gewerbesteuer belegt, die allerdings größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Gut zu wissen: Liegt dein Gewerbeertrag unter der Freibetragsgrenze, musst du, anders als bei der Einkommenssteuer, keine Gewerbesteuererklärung abgeben (§ 25 GewStDV).

Umsatzsteuer

Wenn du eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübst und dabei nachhaltig Einnahmen erzielst, giltst du umsatzsteuerlich als Unternehmer. Ob du dabei einen Gewinn erzielst, spielt keine Rolle. Deshalb musst du als Influencer alle drei Monate oder monatlich (je nach Umsatzhöhe) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung. Das übernehmen wir natürlich gern für dich.

Kleinunternehmerregelung für Influencer

Liegt dein Jahresumsatz regelmäßig unter 22.000 Euro, sollten wir gemeinsam überlegen, ob für dich die Kleinunternehmerregelung Sinn macht. Der Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass du keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst. Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, sondern einfach nur die Nettobeträge. Eine Umsatzsteuerjahreserklärung ist für dich allerdings dennoch verpflichtend.

Verzichtest du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, kannst du als Influencer aus den betrieblichen Eingangsrechnungen die Vorsteuer abziehen. Das kann ein Vorteil sein, aber auch herausfordernd, da du bei einem Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung 5 Jahre daran gebunden bist. Lass uns die Details gern persönlich besprechen.

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Unsere Mandaten

Unsere Steuerkanzlei verfolgt grundsätzlich einen generalistischen Beratungsansatz:
Wir sind offen für alle Branchen und Unternehmen. Es gibt jedoch Branchen, für die wir durch unsere
Expertise einen besonderen Mehrwert bieten können. Dazu gehören Kapitalgesellschaften, Influencer,
Freelancer in der IT-Branche und Privatpersonen.

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