Wann Verluste bei Aktien verrechenbar sind
Seit 2020 bzw. 2021 durften bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG nur in Höhe von 20.000 € mit Gewinnen aus Kapitalanlagen
Steuertermine August 2025
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Juli 2025:
Art der Abgabe
Abgabe- und
Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z. B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen
Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Das Finanzgericht Münster hat darüber entschieden, ob und inwieweit Reisekosten, Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der
Bestattungsvorsorge: Keine außergewöhnlichen Belastungen
Das Finanzgericht hat entschieden, dass Ausgaben für eine Bestattungsvorsorge nicht als "außergewöhnliche Belastungen" gemäß § 33 EStG anerkannt werden
Privates Veräußerungsgeschäft: Spekulationssteuer
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften) unterliegen der Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um die Veräußerung von privaten
Abschreibung: Gestaltung mit Sammelposten
Grundsätzlich gilt, dass Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden müssen. Bei der Festlegung der
Elektrofahrzeuge: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 €
Der Investitions-Booster der Bundesregierung ist verabschiedet. Es ergeben sich folgende Änderungen:
Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1%-Regelung ermittelt
Elektrofahrzeuge: Neue Sonderabschreibung
Der Investitions-Booster der Bundesregierung ist verabschiedet. Es ergeben sich für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen folgende Änderungen:
Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs,
Grundsteuer: Beurteilung des Bodenwerts
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Finanzamt bei der Ermittlung eines Bodenwerts nicht von der Einordnung einer Grundstücksfläche als "besondere"