Anschaffungskosten: Nachträgliche Erhöhung

Anschaffungskosten sind nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung nicht im Jahr der Anschaffung eintritt, sondern in den Folgejahren. Nachträgliche Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB zu

Factoring-Leistungen und Vorsteuerabzug

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Factoring-Leistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.Praxis-Beispiel:Die Klägerin kaufte Forderungen von