GMBHs

Steuerberatung für GMBHs

Als GmbH (oder UG) unterscheidest du dich von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften dadurch, dass deine Firma eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und von dir und deinen Gesellschafter-Kollegen getrennt geführt wird. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Steuerpflicht und -veranlagung.

Damit du dich in deiner Kapitalgesellschaft auf deine Kernaufgaben konzentrieren kannst, bieten wir dir eine vollumfängliche digitale Steuerberatung an. Wir optimieren die Buchhaltung, beraten proaktiv in sämtlichen steuerlichen Fragen und sind Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche Fragen. So können wir gemeinsam die Finanzen optimal gestalten und eine auf dich zugeschnittene Steuerstrategie entwickeln.

Unser GMBH-Leistungspaket

  • Steuerberatung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Optimierung
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Steuererklärung
  • Vertretung vor dem Finanzamt
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

Besonderheiten Kapitalgesellschaften

Bist du als Unternehmer in Form einer Kapitalgesellschaft firmiert, haftest du für Schulden nicht privat, sondern nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Das ist ein wichtiger Vorteil, den dir diese Rechtsform bietet. Aber auch sonst unterscheidet sich die Kapitalgesellschaft in vielem, und somit auch im Steuerrecht, von einem Freiberufler, einer Einzelfirma oder Personengesellschaft. Grundsätzlich gilt dabei das Trennungsprinzip: Die Besteuerung der Gesellschaft (GmbH) wird von der Besteuerung des Gesellschafters (Privatperson) getrennt betrachtet.

Das sind die wichtigsten Steuern, die deine Kapitalgesellschaft zu zahlen hat:

Körperschaftssteuer

GmbHs und UGs zahlen als juristische Personen keine Einkommenssteuer, sondern Körperschaftsteuer (KSt). Anders als der komplexe Einkommensteuertarif, ist die Körperschaftssteuer leicht zu berechnen: Es gilt deutschlandweit einheitlich ein Steuersatz von 15 %, zzgl. Solidaritätszuschlag.

Gewerbesteuer

Deine Kapitalgesellschaft ist immer, außer bei reiner Vermögensverwaltung, gewerbesteuerpflichtig (GewSt). Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbesteuer-Hebesatz, der von jeder Gemeinde eigenständig definiert wird.

Kapitalertragssteuer / Gewinnausschüttungen

Beziehst du als Gesellschafter Ausschüttungen aus deiner Kapitalgesellschaft, wird noch mal eine Steuer fällig – und zwar die Kapitalertragssteuer. Sie beträgt 25 %, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und muss gezahlt werden, sobald Geld von der Gesellschaft an dich fließt. Du kannst die Gewinne aber auch im Unternehmen lassen – so hast du mehr Liquidität -, und es fällt keine Kapitalertragsteuer an.

Alternativ gibt es ggf. die Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung durch das Teileinkünfteverfahren. Details dazu erläutern wir dir gern in einem Beratungsgespräch.

Sonderformen der GMBH

Neben der klassischen GmbH gibt es Sonderformen, die wir natürlich auch betreuen. Die GmbH & Co. KG gehört übrigens nicht dazu, da es sich hierbei um eine Sonderform der klassischen Kommanditgesellschaft (KG) handelt, und diese somit der Personengesellschaften zuzuordnen ist.

Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG ist unser Tipp für Gründer, die am Anfang ihrer Tätigkeit haftungsbeschränkt arbeiten möchten, aber keine 25.000 Euro Stammkapital für die Gründung einer GmbH zusammenbekommen. Sie ist, vereinfacht ausgedrückt, so etwas wie eine Mini-GmbH und kann bereits mit einer Person gegründet werden. Die Gründung ist ab 1 Euro Stammkapital pro Gesellschaft möglich und einfacher als bei einer klassischen GmbH. Eine Umfirmierung in eine GmbH ist jederzeit möglich. Du möchtest mehr darüber wissen? Sprich uns einfach an!

Gemeinnützige GMBH

Die gemeinnützige GmbH, kurz gGmbH, ist eine Kapitalgesellschaft, die ihre Gewinne für einen gemeinnützigen Zweck verwendet bzw. verwenden muss. Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime und hat einige steuerliche Begünstigungen. Sie ist beispielsweise von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit und darf Spendenquittungen ausstellen – im Gegenzug jedoch in der Regel keine Gewinne an die Gesellschafter ausschütten. 
Du hast Interesse am Aufbau einer gGmbH? Wir gehen mit dir gern alle steuerlich relevanten Punkte durch.

Vermögensverwaltende GMBH

Du möchtest nicht gewerblich tätig werden, sondern vielmehr dein Vermögen in Form von beispielsweise Immobilien, Aktien oder ETFs verwalten? Oder deine direkten Beteiligungen an einer AG, GmbH, KG etc.? Dann könnte eine vermögensverwaltende GmbH (Vv GmbH) eine gute Lösung für dich sein. Zumindest dann, wenn sich dein Vermögen oder deine Unternehmensbeteiligungen auf mehr als 100.000 Euro belaufen. 
Lass dich dazu von uns einmal zu den Voraussetzungen und möglichen Steuerersparnissen beraten! Das Thema ist komplex.
Gut zu wissen: Besonders hohe Steuerersparnisse kannst du erzielen, wenn du Immobilien in die vermögensverwaltende GmbH einbringst. Das geht auch mit einer rein immobilienverwaltenden GmbH. In diesem Fall wärst du auf die Vermietung und Verpachtung von Immobilien beschränkt.

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Wir verfolgen einen generalistischen Beratungsansatz.
Das heißt wir sind offen für viele Branchen und Unternehmen.

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