E-Rechnungen: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass dem Empfänger ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Bei E-Rechnungen ist zwischen Formatfehlern und inhaltlichen Fehlern zu
Kleinbetragsrechnungen: Besonderheiten

Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Rechnungen eines Kleinunternehmers müssen nicht als E-Rechnung verschickt werden, sondern können immer als sonstige Rechnung ausgestellt und
Betriebsveranstaltung: Kostenermittlung

Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die der Arbeitgeber dafür aufgewendet hat. Diese
Betriebsveranstaltung einer Kapitalgesellschaft

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das gilt auch bei
Doppelter Haushalt bei Einzelpersonen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger auch dann einen eigenen Hausstand haben kann, wenn sich dieser in einem Teil des Elternhauses befindet. Allerdings müssen bestimmte
Warum eine Haushaltshilfe angemeldet werden muss

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt oder beschäftigen möchte, sollte die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale nicht als lästige Pflicht, sondern als notwendigen Schritt mit vielen
Beitragszuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung

Steuerfreie Zuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zur Krankenversicherung mindern die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge eines Rentners. Beitragserstattungen der
Steuerliche Förderung der Forschung

Durch eine steuerliche Forschungsförderung will die Bundesregierung erreichen, dass insbesondere die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vermehrt in Forschung und
Influencer und Blogger: Steuerliche Einordnung

Influencer nutzen ihr Netzwerk um eigene Produkte oder die von Werbepartnern zu vermarkten. Daher haben Influencer vielfältige Möglichkeiten Einnahmen, z. B. als Werbepartner oder aus
Wann Verluste bei Aktien verrechenbar sind

Seit 2020 bzw. 2021 durften bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG nur in Höhe von 20.000 € mit Gewinnen aus Kapitalanlagen