Sammelposten: Geplante Änderungen ab 2025
Derzeitige Regelung: Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 € und nicht mehr als 1.000 € kann ein Sammelposten gebildet werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Die in Betracht kommenden
Differenzbesteuerung: PKW-Kauf zum Ausschlachten
Der BFH hat bereits mit Urteil vom 23.2.2017 (V R 37/15) entschieden, dass die Differenzbesteuerung auch dann anwendbar ist, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er durch Zerlegung eines
Was bei E-Rechnungen ab 1.1.2025 zu beachten ist
Ab dem 1.1.2025 müssen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen E-Rechnung verwendet werden (abgesehen von Übergangsregelungen). Das BMF hat hierzu den Verbänden ein
Mobilitätsbudget: Pauschale Steuer von 25% ab 2025
Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets alternative Verkehrsmittel sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten
Neu: Wirtschafts-Identifikationsnummern
Bei jedem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3 AO) wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer für jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten, jeden seiner Betriebe sowie
Veräußerung: Trennungsbedingter Auszug des Ehepartners
Es liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn die Immobilie (auch) an den geschiedenen Ehegatten überlassen wird. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken liegt nur vor, wenn
Unterschied zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen
Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (= Einzweck-Gutschein) oder ob der Gutschein dazu berechtigt, ihn bei einem späteren
Zinsvorteile bei einem Arbeitgeberdarlehen
Gewährt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, dann ist dieser Vorteil lohnsteuerfrei, wenn das Darlehen im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (Monat)
Zweites Jahressteuergesetz 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant milliardenschwere steuerliche Entlastungen. Folgendes ist bisher bekannt:
Reform bei den Steuerklassen
Die Steuerklassenkombination 3 und 5 bei
Diebstahl, Verderb oder Schwund von Waren
Der Verderb von Waren wird nicht gebucht, weil sich die Gewinnauswirkung automatisch ergibt. Waren- und Materialeinkäufe werden insgesamt als Aufwand gebucht, und zwar auf das Konto