Handwerkerleistung: Vorsicht bei freiwilliger Vorauszahlung

Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige vor Inanspruchnahme der Handwerkerleistungen eine freiwillige Vorauszahlung
Kombination von Urlaub mit Geschäftsreise

Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden:
Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise auf Anordnung seines Arbeitgebers, der auch die
Medikamente ohne Rezept: keine außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen, die der Steuerpflichtigen zwangsläufig aufwendungen muss, kann er als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierbei hat der Steuerpflichtige den Nachweis zu
Photovoltaikanlage: Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) sind seit dem 1.1.2023 steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Begünstigt sind
Steuertermine Oktober 2024

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat September 2024:
Art der Abgabe
Abgabe- und
Umsatzsteuer: Lieferung von Strom an Mieter

Bei der Lieferung von Strom, den der Wohnraum-Vermieter über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und gegen Entgelt an seine Mieter abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Korrektur

Wird über ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft abgerechnet, muss in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäfts
Elektronische Kasse: Mitteilungspflichten

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu
Neue Sachbezugswerte für 2025

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge (Verpflegung und Unterkunft) jährlich festgelegt. Die Anpassung erfolgt dabei in Anlehnung an die Verbraucherpreise.
Private Telefonnutzung durch Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber entscheidet, ob und in welchem Umfang sein Arbeitnehmer den betrieblichen Telefonanschluss für private Zwecke nutzen darf. Insbesondere bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis