Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen orientiert sich maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb. Sie hängt einerseits subjektiv vom Willen des
Labordiagnostik: Umsatzsteuerfreiheit

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung von ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, setzen kein Vertrauensverhältnis zwischen
Kindergeld wegen seelischer Behinderung

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob das Finanzgericht das Gutachten eines Psychotherapeuten als Grundlage nehmen durfte, dass im Zeitraum von nur einem Jahr eine seelische Behinderung vorlag,
Neues für Rechnungen von Kleinunternehmern

Unternehmer, die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach anwenden, können vereinfachte Rechnungen ausstellen (nicht zu verwechseln mit Kleinbetragsrechnungen). Diese müssen nur
Häusliches Arbeitszimmer: Zuordnung zum Betriebsvermögen

Bei einer Tätigkeit, die zuhause ausgeübt wird, gibt es zwei grundlegend verschiedene Kategorien:
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die uneingeschränkt als
Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes

Schafft der Unternehmer ein E-Bike für seine betrieblichen Zwecke an, gehört es zu seinem Anlagevermögen. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren
Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike zur Verfügung, das er auch privat nutzen kann, muss der Arbeitgeber den privaten Nutzungsanteil nur dann als geldwerten Vorteil erfassen,
Minijobber als Haushaltshilfe: Steuervorteile nutzen

Von den Kosten für eine Haushaltshilfe können 20% (maximal 510 €) von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Praxis-Beispiel:
Eine Haushaltshilfe ist im gesamten Jahr 2025
Steuerliche Behandlung von App-Verkäufen

Ein App Store ermöglicht es dem Nutzer, Software auf sein Smartphone, sein Tablet oder seinen PC herunterzuladen. Je nach Höhe der Anschaffungskosten bucht der Unternehmer die Software als
Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel

Der BFH hat entschieden, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung im Handel mit gebrauchten Autos nicht gerechtfertigt ist, wenn der Steuerpflichtige nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen