Freiberufler und Steuern

BLOG / Allgemein Freiberufler und Steuern Als Freiberufler Steuern sparen? Das solltest du wissen! Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, wird schnell mit der Komplexität des deutschen Steuerrechts konfrontiert. In diesem Artikel erkläre ich dir die unterschiedlichen Arten der Selbständigkeit, die für dich relevanten Steuerarten und worauf du achten musst, um Steuern zu sparen. Freiberufler und Steuern – das solltest du wissen Freiberufler, Selbstständiger, Gewerbetreibender – was ist denn da der Unterschied? Wer seine Arbeitskraft nicht im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses zur Verfügung stellt, sondern im eigenen Namen tätig ist, wird als selbstständig eingestuft. Doch selbstständig ist nicht gleich selbstständig. Denn du kannst entweder freiberuflich oder gewerblich tätig sein. Freiberuflich ist deine Arbeit immer dann, wenn es sich um eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit handelt oder um eine Tätigkeit, die zu den sog. Katalogberufen gehört (vgl. § 18 EstG). Wenn du also beispielsweise Journalist, Übersetzer, Schriftsteller, Lehrer oder Erzieher, Architekt, Sachverständiger, Arzt, Krankengymnast, Rechtsanwalt oder Steuerberater bist, aber auch Anwenderprogrammierer, Designer, EDV-Berater, Fotograf, Grafikdesigner, Systemanalytiker – und viele weitere Berufe mehr. Gehört deine Tätigkeit nicht zu den genannten Berufsgruppen, so handelt es sich hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass du gewerbesteuerpflichtig bist und eine Gewerbesteuererklärung abgeben musst. Auf welche Steuerarten muss ich als Freiberufler achten? Freiberufler und Gewerbesteuer Wie eben schon erwähnt, ist die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler nicht relevant. Du übst kraft Gesetz keine gewerbliche Tätigkeit aus und musst deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler und Umsatzsteuer Ob du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, hängt ganz davon ab, wie hoch dein Jahresumsatz ist. Bei weniger als 22.000 Euro im Gründungsjahr und nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr, kannst du die Kleinunternehmer-Regelung im Sinne des § 19 UStG nutzen. Damit bist du von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit, kannst allerdings auch keine Vorsteuer abziehen. Liegt dein Umsatz oberhalb dieser Werte, hast du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen auszuweisen und musst je nach Umsatz monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist in jedem Fall Pflicht. Freiberufler und Einkommenssteuer Wenn du als Freiberufler einen Gewinn erwirtschaftest, fällt darauf Einkommenssteuer an. Und zwar immer dann, wenn dein steuerpflichtiger Gewinn nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen den Grundfreibetrag von 10.347 Euro (Stand 2022) überschreitet. Wie hoch die Einkommensteuer ist, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Freiberufler und Steuervorauszahlung Jede freiberufliche Tätigkeit, die du aufnehmen möchtest, musst du beim Finanzamt anmelden. Du füllst dabei einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schätzt deine erwarteten Umsätze und Einkünfte. Das Finanzamt erteilt dir dann eine Steuernummer und setzt deine Einkommensteuervorauszahlungen fest. Das ist wichtig, damit dich am Ende des Jahres keine hohe Steuernachzahlung überrascht. Aber auch, damit die Liquidität der Staatskasse gesichert ist. Wie kann ich als Freiberufler Steuern sparen? Als Erstes solltest du darauf achten, dass du deine Belege für Ausgaben ordnungsgemäß ablegst und sie nicht verlierst, da ohne Beleg keine Buchung erfolgen kann. Des Weiteren ist es wichtig, dass du deine Belege korrekt (ordnungsgemäß) aufzeichnest (z. B. Bewirtungsbelege und Geschenke) und auch an Betriebsausgabenpauschalen denkst. Hierzu gehören z. B. die pauschalen Fahrtkosten (0,30 Euro pro km, falls du keinen betrieblichen PKW hast) oder die Verpflegungskostenpauschale. Da für dich als Freiberufler das Abflussprinzip gilt (Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung), kannst du zudem bestimmte Investitionen vorziehen, um deine Steuerlast für das laufende Kalenderjahr zu reduzieren. Auf der Einnahmenseite solltest du die Aufträge aus dem letzten Quartal, die zeitlich nicht drängen, auf das nächste Kalenderjahr verschieben, um in einem erfolgreichen Jahr die Steuerlast des laufenden Kalenderjahres zu minimieren. Noch Fragen? Ich beantworte sie dir gern! Dein Behrus Rahimi Steuerberater   Zurück zu den Blogeinträgen

Gründungsberatung

BLOG / Allgemein Gründungsberatung Wie bereite ich mich am besten auf eine Geschäftsgründung vor? Und wie ist das mit den Steuern? Selbst die beste Geschäftsidee führt nicht automatisch zum Erfolg. Vor allem dann nicht, wenn es keinen guten Plan gibt und du niemanden an deiner Seite hast, der dir richtigen Fachkenntnisse hat. Aber wie bereitest du dich optimal vor und an was musst du unbedingt denken? Das erfährst du in diesem Beitrag. Gründungsberatung – damit deine Geschäftsidee zum Erfolg wird! Ganz egal, ob du dir professionelle Hilfe von deinem Steuerberater, einem Business-Angel oder einem Coach holst oder dir im Vorfeld schon mal selbst Gedanken machst – die drei Säulen Geschäftsidee, Businessplan und Steuern sollten vor und während deiner Gründungsphase gut durchdacht werden. Die Geschäftsidee Es gibt viele Möglichkeiten, ein Business zu starten. Dafür brauchst du nicht immer eine Innovation. Und du musst auch kein zweiter Elon Musk oder Mark Zuckerberg sein. Es reicht, wenn du dir als Gründer folgende Fragen stellst: Was kann ich besonders gut? Woran habe ich richtig Spaß? Kochst du beispielsweise sehr gut und gern, könnte deine Tätigkeit im Bereich Food liegen. Bewundern dich deine Freunde für deine tollen Fotos, macht ggf. eine Aufgabe als Fotograf Sinn. Sobald du hier etwas gefunden hast, geht es darum, die Geschäftsidee zu konzentrieren. Stell dir dafür u. a. folgende Fragen: Was genau biete ich an? Biete ich mein Produkt oder meine Leistung online oder offline an? Wie und wo genau möchte ich meine Leistung oder mein Produkt anbieten? Wer ist meine Zielgruppe? Wer sind meine Mitbewerber? Haben meine Leistung oder mein Produkt Schwächen? Welche Vorteile (USPs) hat mein Angebot im Vergleich zu den Angeboten meiner Wettbewerber? Sind alle Fragen erschöpfend beantwortet, geht es weiter mit dem nächsten Schritt der Planungsphase: Der Businessplan Nun ist es an der Zeit, deine konkrete Geschäftsidee in einem Businessplan festzuhalten. Dabei ist es am Anfang – in den ersten beiden Kapiteln – wichtig, dich als Gründer und deine Geschäftsidee überzeugend darzustellen. Die anschließenden Kapitel sind den Ergebnissen deiner (tiefgründigen) Marktanalyse vorbehalten. Sie sollen belegen, dass du dich mit deinen Mitbewerbern und der allgemeinen Marktsituation auseinandergesetzt hast. Eine wichtige Voraussetzung, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden kann. Weiter geht es in deinem Businessplan mit einem aussagekräftigen Finanz- und Liquiditätsplan und einer Kapitalbedarfsrechnung. Daraus muss hervorgehen, wieviel Startkapital du für die Gründung deines Unternehmens benötigst und wie die Kapitalbeschaffung erfolgt. Wieviel Eigenkapital bringe ich ein und was brauche ich an Fremdkapital? Das alles kannst du selbstverständlich ganz alleine machen. Beachte jedoch bitte, dass dein Businessplan die wichtigste Unterlage ist, falls du finanzielle Mittel von Banken oder Investoren brauchst. Der Businessplan sollte deshalb professionell wirken und natürlich auch professionell – und fehlerfrei – sein. Sprich mich gern an, wenn du dabei Unterstützung brauchst. Gemeinsam machen wir deinen Businessplan rund. Das Steuerthema Der Businessplan ist erstellt – und jetzt soll es aber auch gleich losgehen? Vorsicht! Du solltest nichts überstürzen. Denn es gibt ggf. noch einige Stolperfallen. Leg deinen Businessplan deshalb einem Steuerberater vor und nimm eine steuerliche Erstberatung in Anspruch. Die kostet dich ca. 0 bis 250 Euro und kann dir viele Kosten und Mühen ersparen. Denn mit der Beratung kannst du wichtige Fragen klären, beispielsweise zu Rechtsform und Standort. Dein Steuerberater kann dich darüber hinaus beim Finanzamt anmelden und deine Steuernummer sowie deine Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Das Finanzamt erteilt dir dann die Steuernummer und setzt deine Steuervorauszahlungen anhand der geplanten Umsätze und Einkünfte fest. Des Weiteren kann dich dein Steuerberater bei Bedarf zu wichtigen Bank- und Notarterminen begleiten und dir wertvolle Tipps geben. Hast du z. B. deine Firma in Form einer GmbH gegründet, solltest du erst nach Eintragung der GmbH in das Handelsregister Investitionen tätigen, da ansonsten deine Betriebsausgaben für die Gewerbesteuer nicht anerkannt werden. Wichtig ist auch, dass du deine Rechnungen von Anfang an ordnungsgemäß ausstellst. Sie sollten also die Anforderungen des § 14 UStG erfüllen und u. a. eine fortlaufende Rechnungsnummer, den Leistungszeitraum, die Steuernummer, den Steuersatz, -ausweis und -betrag enthalten. Noch Fragen? Ich beantworte sie dir gern! Dein Behrus Rahimi Steuerberater Zurück zu den Blogeinträgen