Freiberufler und Steuern

Freiberufler und Steuern

Als Freiberufler Steuern sparen? Das solltest du wissen!

Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, wird schnell mit der Komplexität des deutschen Steuerrechts konfrontiert. In diesem Artikel erkläre ich dir die unterschiedlichen Arten der Selbständigkeit, die für dich relevanten Steuerarten und worauf du achten musst, um Steuern zu sparen.

Freiberufler und Steuern – das solltest du wissen

Freiberufler, Selbstständiger, Gewerbetreibender – was ist denn da der Unterschied?

Wer seine Arbeitskraft nicht im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses zur Verfügung stellt, sondern im eigenen Namen tätig ist, wird als selbstständig eingestuft. Doch selbstständig ist nicht gleich selbstständig. Denn du kannst entweder freiberuflich oder gewerblich tätig sein.

Freiberuflich ist deine Arbeit immer dann, wenn es sich um eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit handelt oder um eine Tätigkeit, die zu den sog. Katalogberufen gehört (vgl. § 18 EstG). Wenn du also beispielsweise Journalist, Übersetzer, Schriftsteller, Lehrer oder Erzieher, Architekt, Sachverständiger, Arzt, Krankengymnast, Rechtsanwalt oder Steuerberater bist, aber auch Anwenderprogrammierer, Designer, EDV-Berater, Fotograf, Grafikdesigner, Systemanalytiker – und viele weitere Berufe mehr.

Gehört deine Tätigkeit nicht zu den genannten Berufsgruppen, so handelt es sich hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass du gewerbesteuerpflichtig bist und eine Gewerbesteuererklärung abgeben musst.

Auf welche Steuerarten muss ich als Freiberufler achten?

Freiberufler und Gewerbesteuer

Wie eben schon erwähnt, ist die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler nicht relevant. Du übst kraft Gesetz keine gewerbliche Tätigkeit aus und musst deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Freiberufler und Umsatzsteuer

Ob du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, hängt ganz davon ab, wie hoch dein Jahresumsatz ist. Bei weniger als 22.000 Euro im Gründungsjahr und nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr, kannst du die Kleinunternehmer-Regelung im Sinne des § 19 UStG nutzen. Damit bist du von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit, kannst allerdings auch keine Vorsteuer abziehen. Liegt dein Umsatz oberhalb dieser Werte, hast du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen auszuweisen und musst je nach Umsatz monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist in jedem Fall Pflicht.

Freiberufler und Einkommenssteuer

Wenn du als Freiberufler einen Gewinn erwirtschaftest, fällt darauf Einkommenssteuer an. Und zwar immer dann, wenn dein steuerpflichtiger Gewinn nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen den Grundfreibetrag von 10.347 Euro (Stand 2022) überschreitet. Wie hoch die Einkommensteuer ist, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Freiberufler und Steuervorauszahlung

Jede freiberufliche Tätigkeit, die du aufnehmen möchtest, musst du beim Finanzamt anmelden. Du füllst dabei einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schätzt deine erwarteten Umsätze und Einkünfte. Das Finanzamt erteilt dir dann eine Steuernummer und setzt deine Einkommensteuervorauszahlungen fest. Das ist wichtig, damit dich am Ende des Jahres keine hohe Steuernachzahlung überrascht. Aber auch, damit die Liquidität der Staatskasse gesichert ist.

Wie kann ich als Freiberufler Steuern sparen?

Als Erstes solltest du darauf achten, dass du deine Belege für Ausgaben ordnungsgemäß ablegst und sie nicht verlierst, da ohne Beleg keine Buchung erfolgen kann. Des Weiteren ist es wichtig, dass du deine Belege korrekt (ordnungsgemäß) aufzeichnest (z. B. Bewirtungsbelege und Geschenke) und auch an Betriebsausgabenpauschalen denkst. Hierzu gehören z. B. die pauschalen Fahrtkosten (0,30 Euro pro km, falls du keinen betrieblichen PKW hast) oder die Verpflegungskostenpauschale.

Da für dich als Freiberufler das Abflussprinzip gilt (Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung), kannst du zudem bestimmte Investitionen vorziehen, um deine Steuerlast für das laufende Kalenderjahr zu reduzieren. Auf der Einnahmenseite solltest du die Aufträge aus dem letzten Quartal, die zeitlich nicht drängen, auf das nächste Kalenderjahr verschieben, um in einem erfolgreichen Jahr die Steuerlast des laufenden Kalenderjahres zu minimieren.

Noch Fragen? Ich beantworte sie dir gern!

Dein

Behrus Rahimi

Steuerberater