Unterlagen zusammensuchen, Belege sortieren, Zahlen korrekt eintragen. Und sich immer wieder fragen: Habe ich auch wirklich alles richtig gemacht? Gibt es noch etwas, was meine Steuern mindern könnte? Kann ich eine Sonderregelung in Anspruch nehmen?
Vor allem dann, wenn Immobilien, Aktien, Schenkungen oder Erbschaften im Spiel sind, sind diese Fragen nur allzu berechtigt. Deshalb hier ein kleiner Tipp von uns: Schon deine Nerven, spare dir deine Zeit für Schöneres und komm zu uns! Wir wissen, was zu tun ist.
Alle Jahre wieder ist die Einkommenssteuererklärung fällig. Anders als beim Christkind kommt da jedoch selten Freude auf. Es ist für viele Menschen immer wieder ein Angang, sich damit auseinanderzusetzen. Wir helfen dir gern dabei, alle relevanten Belege zusammenzustellen und die Steuererklärung korrekt auszufüllen. So kannst du alle Steuervorteile für dich nutzen und Steuern sparen.
Möchtest du als Privatpersonen eine Immobilie vermieten, gehört die Miete zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Du hast dafür deshalb Einkommenssteuern zu zahlen. Wir unterstützen dich dabei, hier alle Steuervorteile zu nutzen und Steuern zu sparen, beispielsweise durch Abschreibungen oder die Berücksichtigung von Werbungskosten.
Wir sind aber auch für dich da, wenn deine Immobilie z. B. sanierungsbedürftig ist und es um die Anerkennung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen geht.
Schenkungen unterliegen in Deutschland speziellen Steuerregelungen. Sie sind allerdings bis zu einer Summe X innerhalb einer Zehnjahresfrist steuerfrei. Die Höhe dieser Summe ist wie folgt geregelt: Je näher der Beschenkte mit dem Schenkenden verwandt ist, desto höher ist der Freibetrag. Die einzige Ausnahme bilden Geschwister, die mit 20.000 Euro einen sehr geringen Freibetrag haben. Den höchsten Freibetrag besitzen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit 500.000 Euro. Wir beraten dich gern dazu und schauen gemeinsam, wie wir die Schenkungssteuer so niedrig wie möglich halten können.
Sobald du als Privatpersonen Immobilien kaufst oder verkaufst, fallen Steuern an. Dazu gehören die Grunderwerbssteuer beim Kauf und die Einkommenssteuer bei Verkauf. Es gibt aber auch noch weitere Steuern, die du auf dem Radar haben solltest. Wir helfen dir dabei, dich im Steuerdschungel zurechtzufinden, alle möglichen Steuervorteile zu nutzen und Steuern zu sparen.
Auch der Handel mit Aktien kann (Kapitalertrags-)Steuern nach sich ziehen, beispielsweise beim Verkauf deiner Aktien oder bei Dividendenausschüttungen. Zumindest dann, wenn der Gewinn den Freibetrag von 1.000 Euro (Ledige) und 2.000 Euro (Ehepaare) überschreitet (Stand 2023), die Aktien nach 2008 gekauft wurden oder ausländischer Herkunft sind. Wir beraten dich gern.
Ebenso wie bei Schenkungen kommen auch bei Erbschaften spezielle Steuerregelungen zum Tragen. Die Freibeträge und Steuersätze der Erbschaftssteuer sind dabei identisch mit denen der Schenkungssteuer. Anders als bei der Schenkung, bei der man die Freibeträge alle 10 Jahre neu voll ausschöpfen kann, wird die Erbschaft jedoch zumeist auf einmal ausgezahlt und muss entsprechend versteuert werden. Wir schauen da gern mit dir zusammen ganz intensiv hin.
RAHIMI Steuerberatung, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg
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