Deine Tätigkeit als Influencer hat als Hobby begonnen, doch inzwischen beziehst du Einnahmen daraus? Dann ist das Finanzamt wahrscheinlich schon dein Follower und schickt dir möglicherweise bald Fanpost. Aus diesem Grund solltest du einen Fachmann an deiner Seite haben, der dir bei allen wichtigen steuerlichen Fragen zur Seite steht. Gerade am Anfang.
Wir machen das gern. Und wissen, was du beachten musst. Ganz egal, ob du neben- oder hauptberuflich über Social Media Geld verdienst.
Kosmetik, Ernährung, Reisen, Workout, Musik, Persönlichkeitsentwicklung – es gibt (fast) nichts mehr, was nicht von einer Influencerin oder einem Influencer präsentiert wird. Doch spätestens dann, wenn du dafür Geld oder Sachleistungen (z. B. Kosmetikprodukte) erhältst, ist die Steuerpflicht nicht mehr weit.
Gern klären wir mit dir gemeinsam, ob deine Einkünfte gewerblicher (§ 15 EStG) oder freiberuflicher (§ 18 EStG) Natur sind. Denn das hat unterschiedliche Auswirkungen für dich. Ganz eindeutig bestimmen lässt es sich, wenn du z. B. Produkte testest. Das ist in jedem Fall eine gewerbliche Tätigkeit. Schreibst, malst oder unterrichtest du vorwiegend, fällst du höchstwahrscheinlich in die Kategorie Freiberufler. Es sei denn, du hast bereits Werbeverträge und erhältst für Werbeanzeigen im Umfeld deiner Beiträge Geld.
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RAHIMI Steuerberatung, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg
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